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Michaela Christ
Kai Dewald
Sternplatz 3
89584 Ehingen

Fon 07391/77074-0
Fax 07391/77074-21

www.kanzlei-christ-dewald.de

info@kanzlei-christ-dewald.de

Bürozeiten:
Mo-Fr 8.00-17.00
und nach Vereinbahrung




  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg von 1989 bis 1994. Abschluss mit dem ersten Juristischen Staatsexamen.
  • Fachspezifische Fremdsprachenausbildung "Englisch für Juristen" an der Universität Augsburg mit Abschluss in 1993.
  • Vorbereitungsdienst am Landgericht Ulm von 1994 bis 1996.
  • September 1996: Zweites Juristisches Staatsexamen.
  • Dezember 1996: Gründung der Kanzlei in Ehingen

  • 2003 Gründung der Sozietät Kanzlei Christ & Dewald in Ehingen

  • Vertretungsbefugt bei allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten.

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV)
Tätigkeitsschwerpunkte
  • Familienrecht:
    Die Zahl der geschiedenen Ehen steigt nahezu jährlich. Hieraus entsteht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen. Wir bieten umfassende Beratung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Eheverträgen. Weiterhin beraten und vertreten wir Parteien anlässlich Trennung und Scheidung hinsichtlich aller daraus resultierender Folgen insbesondere das Scheidungsrecht selbst, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, elterliche Sorge für gemeinsame Kinder, Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens. Unser Prinzip ist es dabei, durch Verhandlung mit der Gegenseite nach Möglichkeit einvernehmliche und für alle Beteiligte tragfähige Lösungen zu erarbeiten und so lange und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden. Scheitern derartige Bemühungen, vertreten wir die Interessen des Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck.

  • Erbrecht:
    Die Vorsorge in erbrechtlichen Fragen geht jeden an insbesondere denjenigen, der eine Familie oder ein Unternehmen hat. Wir bieten Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Übernahmen von Testamentsvollstreckungen. Vor allem die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 7. November 2006, Az. 1 BvL 10/02) zum gegenwärtigen Erbschafssteuerrecht macht möglicherweise noch eine zügige Entscheidung über erbrechtliche Dispositionen nötig. Auch bei der Regelung der rechtlichen Folgen eines Erbfalls stehen wir den Beteiligten zur Seite sei es bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Abwicklung eines Nachlasses im übrigen.

  • Baurecht:
    Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Werkvertragsrechts. Für Handwerker und Bauunternehmer sowie Architekten bieten wir Hilfe in der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen sowie der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Die Interessen von Bauherren gehen überwiegend dahin, Unterstützung in der Durchsetzung ihrer Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche aus dem Bau-/Handwerkervertrag zu erhalten. In beiden Bereichen richtet sich unser Augenmerk zunächst auf die Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen, um möglichst langwierige gerichtliche Verfahren und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die anschließende Vertretung in gerichtlichen Verfahren, falls außergerichtliche Bemühungen zur Streitbeilegung scheitern, entspricht unserem regelmäßigen Arbeitsbild.


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