Rechtsanwalt

Joachim Unger

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens (1995-1999 )
  • Referendariat am Landgericht Ulm mit Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens (1999-2001)
  • Seit 2002 als Rechtsanwalt in Kanzleien in Biberach, Blaustein und Weissenhorn tätig
  • Seit 2005 Fachanwalt für Familienrecht.
  • Seit 2009 Mitglied des Arbeitskreises „KIDS“, der als interdisziplinärer Arbeitskreis das Wohl der Kinder in einem Scheidungsverfahren in den Mittelpunkt stellt.
  • Seit 2012 ausgebildeter Mediator
  • 2012 Abschluss des theoretischen Teils der Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht

Die Zahl der geschiedenen Ehen steigt nahezu jährlich. Hieraus entsteht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen. Wir bieten umfassende Beratung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Eheverträgen. Weiterhin beraten und vertreten wir Parteien anlässlich Trennung und Scheidung hinsichtlich aller daraus resultierender Folgen insbesondere das Scheidungsrecht selbst, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, elterliche Sorge für gemeinsame Kinder, Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens. Unser Prinzip ist es dabei, durch Verhandlung mit der Gegenseite nach Möglichkeit einvernehmliche und für alle Beteiligte tragfähige Lösungen zu erarbeiten und so lange und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden. Scheitern derartige Bemühungen, vertreten wir die Interessen des Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck.

Verkehrsrecht

In Deutschland passieren pro Jahr über 2 Millionen Verkehrsunfälle. Leider passiert es allzu schnell und man sieht sich durch einen Unfall mit einem hohen Schaden oder einer Schadensforderung konfrontiert. Wir bieten Ihnen professionelle Hilfe, um Ihre Rechte und Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen Ärger zu ersparen. Wir übernehmen alle Verhandlungen mit Unfallgegnern, Versicherungen aber auch Behörden, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Meditation

Die Mediation stellt eine alternative Methode zur Konfliktlösung ohne den Einsatz eines Gerichts dar. Im Zuge eines geleiteten und strukturierten Dialogs haben die beteiligten Parteien die Gelegenheit, ihre Auseinandersetzung zeitnah und eigenständig zu bewältigen, basierend auf ihren individuellen Interessen. Ein Mediator oder eine Mediatorin begleitet und vermittelt in diesem Prozess, um den Parteien zu helfen, eine Lösung zu finden, die ihren Bedürfnissen gerecht wird. Eine einvernehmliche Einigung wird höher geschätzt als eine gerichtliche Entscheidung. Innerhalb der Mediation werden gemeinsame Ansätze zur Problemlösung erarbeitet. Die Verantwortung für die Beilegung des Konflikts liegt bei den beteiligten Parteien selbst, nicht bei einer externen Instanz. Im Gegensatz dazu geht es in Gerichtsverfahren oft um das Festhalten an Positionen, was die Verhärtung des Konflikts und eine Sackgasse begünstigt. Ziel der Mediation ist es, die Parteien dazu zu befähigen, ihre Probleme eigenständig anzugehen. Dabei steht die Ergründung der Interessen aller Beteiligten im Vordergrund. Der Mediator oder die Mediatorin ist unparteiisch und unterstützt die Beteiligten dabei, sowohl ihre eigenen Sichtweisen als auch die Bedürfnisse und Interessen der anderen Seite zu verstehen. Auf diese Weise eröffnen sich Lösungswege, die zuvor möglicherweise übersehen wurden. Der Prozess und Ablauf der Mediation werden vom Mediator bzw. von der Mediatorin geleitet, während die Parteien für den Inhalt verantwortlich sind und bestimmen, welche Themen in welcher Form besprochen werden. Der Mediator zeichnet Unparteilichkeit aus und unterstützt die Verfahrensbeteiligten darin, sowohl ihre eigenen Perspektiven als auch die Bedürfnisse und Interessen der Gegenseite zu erkennen. Auf diese Weise eröffnen sich Lösungswege, die den Beteiligten zuvor möglicherweise nicht bewusst waren. Der Mediator leitet den Prozess und Ablauf der Mediation, während die Parteien für den Inhalt verantwortlich sind und entscheiden, worüber und in welcher Form diskutiert wird.

Weitere Interessenschwerpunkte

Strafrecht
Erbrecht