RRechtsanwältin

Michaela Christ

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg von 1989 bis 1994. Abschluss mit dem ersten Juristischen Staatsexamen.
  • Fachspezifische Fremdsprachenausbildung „Englisch für Juristen“ an der Universität Augsburg mit Abschluss in 1993.
  • Vorbereitungsdienst am Landgericht Ulm von 1994 bis 1996.
  • September 1996: Zweites Juristisches Staatsexamen.
  • Dezember 1996: Gründung der Kanzlei in Ehingen
  • 2003 Gründung der Sozietät Kanzlei Christ & Dewald in Ehingen
  • seit 2011 Mediatorin
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Inhaberin der Fortbildungsbescheinigung des DAV
  • seit August 2013 Fachanwältin für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht

Die Zahl der geschiedenen Ehen steigt nahezu jährlich. Hieraus entsteht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen. Wir bieten umfassende Beratung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Eheverträgen. Weiterhin beraten und vertreten wir Parteien anlässlich Trennung und Scheidung hinsichtlich aller daraus resultierender Folgen insbesondere das Scheidungsrecht selbst, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, elterliche Sorge für gemeinsame Kinder, Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens. Unser Prinzip ist es dabei, durch Verhandlung mit der Gegenseite nach Möglichkeit einvernehmliche und für alle Beteiligte tragfähige Lösungen zu erarbeiten und so lange und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden. Scheitern derartige Bemühungen, vertreten wir die Interessen des Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck.

Erbrecht

Die Vorsorge in erbrechtlichen Fragen geht jeden an insbesondere denjenigen, der eine Familie oder ein Unternehmen hat. Wir bieten Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Übernahmen von Testamentsvollstreckungen. Vor allem die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 7. November 2006, Az. 1 BvL 10/02) zum gegenwärtigen Erbschafssteuerrecht macht möglicherweise noch eine zügige Entscheidung über erbrechtliche Dispositionen nötig. Auch bei der Regelung der rechtlichen Folgen eines Erbfalls stehen wir den Beteiligten zur Seite sei es bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Abwicklung eines Nachlasses im übrigen.

Mediation

Die Mediation ist ein alternatives Verfahren zur Beilegung eines Konflikts ohne Rechtsstreit. Die Beteiligten einer Mediation werden im Rahmen eines angeleiteten und strukturierten Gesprächs in die Lage versetzt, ihren Konflikt zeitnah, eigenverantwortlich und anhand Ihrer eigenen Interessen zu lösen. Die Mediatorin / der Mediator steht den Parteien begleitend und vermittelnd zur Seite, sie/er unterstützt die Beteiligten darin, eine Lösung für ihren Konflikt zu finden, die ihren Bedürfnissen gerecht wird. Die einvernehmliche Beilegung eines Streits verdient den Vorzug gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung. Im Rahmen einer Mediation werden von den Beteiligten des Verfahrens Lösungsansätze erarbeitet. Die Beteiligten selbst und nicht eine dritte Person entscheiden, wie sie ihren Konflikt beilegen. In gerichtlichen Verfahren geht es um das Vertreten von Positionen, was oftmals zur Verhärtung der Streitigkeit und dazu führt, dass der Konflikt „festfährt“. Die Beteiligten des Mediationsverfahrens sollen in die Lage versetzt werden, ihre Probleme eigenverantwortlich zu lösen. Es soll die Interessenlage aller Verfahrensbeteiligten erforscht werden. Die Mediatorin / der Mediator ist allparteilich und unterstützt die Verfahrensbeteiligten darin, eine Sicht auf ihre eigenen aber auch auf die Bedürfnisse und Interessen der anderen zu erhalten. Auf diese Weise ergeben sich Lösungswege, die den Beteiligten bis dahin nicht bewusst waren. Die Mediatorin / der Mediator gibt den Prozess und das Verfahren vor. Die Parteien sind für den Inhalt verantwortlich und entscheiden, worüber und in welcher Form gesprochen wird.